Für Creator · Stand Oktober 2026

Abrechnung und Steuern. So zahlt wyrld dich aus.

Bei wyrld verdienst du je nach Shop pro Klick (CPC), pro Kauf (CPA) oder beides. Einmal im Monat rechnet wyrld ab und stellt dir eine Gutschrift aus, eine Rechnung schreibst du also nie. Hier steht, welche Umsatzsteuer auf der Gutschrift ausgewiesen wird, was für Kleinunternehmer und Firmen im Ausland gilt und wie der Provisionsanteil deines Managements abgerechnet wird.

Auf einen Blick

Kurz erklärt: Abrechnung und Steuern bei wyrld

wyrld rechnet am Anfang jedes Monats den Vormonat per Gutschrift ab. Die Rechnung über deinen Verdienst, je nach Shop aus Klicks (CPC), Käufen (CPA) oder beidem, stellt also wyrld aus, nicht du. Ausgezahlt wird per PayPal oder Überweisung; Provisionen aus Käufen, sobald der Shop bzw. das Partnerprogramm sie an wyrld gezahlt hat.

Welche Umsatzsteuer auf der Gutschrift steht, richtet sich nach deinem Land und deinem steuerlichen Status: 19 % in Deutschland, keine für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Reverse Charge im EU-Ausland mit USt-IdNr. Außerhalb der EU weist die Gutschrift keine deutsche Umsatzsteuer aus; die schuldet wyrld im Reverse-Charge-Verfahren. wyrld rechnet mit jeder Rechtsform ab, vom Kleinunternehmer bis zur Firma im Ausland.

Abrechnung
monatlich
Beleg
Gutschrift
Auszahlung
PayPal oder Überweisung
Rechtsform
jede

Gutschrift statt Rechnung.

Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die nicht du ausstellst, sondern dein Vertragspartner. Das Umsatzsteuergesetz erlaubt das, wenn es vorher vereinbart wurde (§ 14 Abs. 2 UStG). Bei wyrld steht diese Vereinbarung in den Creator-AGB. Deine Gutschrift findest du jeden Monat im Dashboard unter „Abrechnung“.

Stimmt etwas nicht, meldest du dich innerhalb von 14 Tagen schriftlich, zum Beispiel an info@wyrld.de. Danach gilt die Abrechnung laut Creator-AGB als genehmigt.

Diese Umsatzsteuer steht auf deiner Gutschrift.

Welcher Fall gilt, ergibt sich aus deinem Land und deinem steuerlichen Status. Die zitierten Hinweise stehen wörtlich so auf der Gutschrift.

Umsatzsteuer auf der wyrld-Gutschrift nach Land und steuerlichem Status
FallUmsatzsteuer auf der GutschriftHinweis auf der Gutschrift
Deutschland, umsatzsteuerpflichtig19 %Netto, Umsatzsteuer und Brutto
Deutschland, Kleinunternehmerkeine„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
EU-Ausland mit USt-IdNr.keine, Reverse Charge„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) gemäß § 13b UStG.“
EU-Ausland ohne USt-IdNr.Auszahlung wartetBis die USt-IdNr. in deinen Abrechnungsdaten steht
Außerhalb der EU, etwa Schweiz, Großbritannien, Vereinigte Arabische Emiratekeine, Reverse ChargeHinweis zur Steuerschuld

Ein Beispiel mit 100 Euro.

Beispieldaten

Beispiel: Gutschrift über 100 Euro netto je Fall
FallNettoUmsatzsteuerAuszahlung
Deutschland, umsatzsteuerpflichtig100,00 €19,00 €119,00 €
Deutschland, Kleinunternehmer100,00 €0,00 €100,00 €
EU-Ausland mit USt-IdNr.100,00 €0,00 €100,00 €
Außerhalb der EU100,00 €0,00 €100,00 €

Kleinunternehmer, Gewerbe und Ausland.

Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG, Grenzen seit 2025). Du gibst deinen Status einmal in den Abrechnungsdaten an, die Gutschrift weist dann keine Umsatzsteuer aus. Steht auf einer Gutschrift trotzdem einmal Umsatzsteuer, widersprich sofort. Sonst schuldest du den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 1 UStG). Mit deinem Widerspruch verliert die Gutschrift die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 UStG).

Gewerbe und Finanzamt

wyrld arbeitet mit Creatorn als Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen nennt für Influencer diese ersten Schritte: Gewerbe anmelden, Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Beginn ausfüllen. Einkommensteuer und, wo sie anfällt, Umsatzsteuer führst du selbst ab. Was für dich gilt, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Österreich und andere EU-Länder

Für Creator und Firmen in anderen EU-Ländern erstellt wyrld die Gutschrift im Reverse-Charge-Verfahren. Dafür brauchen wir deine USt-IdNr.; ohne sie wartet die Auszahlung. In Österreich bekommen Kleinunternehmer die UID-Nummer nur auf Antrag beim Finanzamt, mit dem Formular U 15 (laut Wirtschaftskammer Österreich). Was du in Österreich zusätzlich melden musst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Schweiz, Großbritannien, Dubai

wyrld rechnet auch mit Creatorn und Firmen außerhalb der EU ab, etwa in der Schweiz, in Großbritannien oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Gutschrift weist dann keine deutsche Umsatzsteuer aus. Sie wird im Reverse-Charge-Verfahren erstellt (§ 13b UStG): Die deutsche Umsatzsteuer schuldet wyrld, nicht du. Das gilt, wenn deine Firma ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland hat. Führst du sie von Deutschland aus oder arbeitet eine Betriebsstätte in Deutschland für wyrld, klär die Umsatzsteuer vorher mit deiner Steuerberatung. Wo du die Einnahmen versteuerst, hängt von deinem Wohnsitz und dem Sitz deiner Firma ab; das klärst du mit deiner Steuerberatung.

Auszahlung und Retouren.

wyrld rechnet am Anfang jedes Monats den Vormonat ab und zahlt per PayPal oder Überweisung aus. Provisionen aus Käufen zahlt wyrld aus, sobald der Shop bzw. das Partnerprogramm sie an wyrld gezahlt hat. Provisioniert wird der Nettowert eines Kaufs, also nach Abzug von Umsatzsteuer, Versand, Rabatten sowie Retouren und Stornos. Wird ein Kauf erst nach der Auszahlung storniert, kann wyrld die Provision mit späteren Gutschriften verrechnen.

Arbeitest du mit einem eigenen Management, vereinbart ihr seinen Provisionsanteil, zwischen 0 und 100 %, und dein Management hinterlegt ihn im Dashboard. wyrld zieht ihn bei der Monatsabrechnung von deinem Verdienst ab, zusätzlich gezahlt wird er nicht. Du bekommst deine Gutschrift, dein Management seine eigene, und weiterleiten musst du nichts.

Quellen

Diese Seite erklärt, wie wyrld abrechnet. Sie ersetzt keine Steuerberatung. Gelesen am :

FAQ

Häufige Fragen.

Muss ich Einnahmen aus Affiliate-Links versteuern?

Ja. Klickvergütungen und Provisionen von wyrld gehören zu deinen Einnahmen. Einkommensteuer und, wo sie anfällt, Umsatzsteuer führst du selbst ab. Was genau für dich gilt, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Was muss ich beim Finanzamt anmelden?

Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen nennt für Influencer drei erste Schritte: Gewerbe anmelden, Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und innerhalb eines Monats nach Beginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt schicken. wyrld arbeitet nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

Warum schreibe ich keine Rechnung an wyrld?

Weil wyrld im Gutschriftverfahren abrechnet: wyrld stellt die Rechnung für dich aus. Das ist erlaubt, wenn es vorher vereinbart wurde (§ 14 Abs. 2 UStG). Bei wyrld steht das in den Creator-AGB.

Was tue ich, wenn auf meiner Gutschrift etwas nicht stimmt?

Melde dich innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei wyrld, zum Beispiel an info@wyrld.de. Danach gilt die Abrechnung laut Creator-AGB als genehmigt.

Ich bin Kleinunternehmer. Was steht auf meiner Gutschrift?

wyrld weist keine Umsatzsteuer aus und druckt stattdessen den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Steht auf einer Gutschrift doch einmal Umsatzsteuer, widersprich sofort. Sonst schuldest du den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 1 UStG).

Ich wohne in Österreich und habe keine UID-Nummer. Werde ich ausgezahlt?

Ja, sobald du eine UID-Nummer in deinen Abrechnungsdaten hinterlegst. Für Creator in Österreich erstellt wyrld die Gutschrift wie in allen EU-Ländern außer Deutschland im Reverse-Charge-Verfahren. Bis du die Nummer hinterlegst, wartet die Auszahlung. Als Kleinunternehmer in Österreich bekommst du die UID-Nummer auf Antrag beim Finanzamt (Formular U 15).

Kann ich über eine Firma in Dubai, der Schweiz oder Großbritannien abrechnen?

Ja. wyrld rechnet auch mit Firmen außerhalb der EU ab. Die Gutschrift weist dann keine deutsche Umsatzsteuer aus. Sie wird im Reverse-Charge-Verfahren erstellt (§ 13b UStG): Die deutsche Umsatzsteuer schuldet wyrld, nicht du. Das gilt, wenn deine Firma ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland hat. Führst du sie von Deutschland aus oder arbeitet eine Betriebsstätte in Deutschland für wyrld, klär die Umsatzsteuer vorher mit deiner Steuerberatung. Wo du die Einnahmen versteuerst, hängt von deinem Wohnsitz und dem Sitz deiner Firma ab; das klärst du mit deiner Steuerberatung.

Was passiert, wenn ein Kauf nach der Auszahlung storniert wird?

wyrld provisioniert nur den Nettowert nach Retouren und Stornos. Wird ein Kauf erst nach der Auszahlung storniert, kann wyrld die Provision mit deinen nächsten Gutschriften verrechnen (Creator-AGB § 4 Abs. 5).

Stand der Angaben:

Fragen zur Abrechnung?

Schreib uns an info@wyrld.de. Was dein Shop kann und wie du verdienst, steht auf der Seite für Creator.