Ratgeber · Für Shops und Marken
Eigenes Partnerprogramm oder Creator-Plattform: Womit startet ein Onlineshop ins Creator-Marketing?
Mit einem eigenen Partnerprogramm wählst du jeden Creator selbst aus und siehst Zahlen je Partner, musst aber alle selbst gewinnen und betreuen. Beides lässt sich kombinieren: Eine Creator-Plattform kann an deinem Programm als ein Partner teilnehmen und rechnet ihre Creator selbst ab; einzelne Creator siehst du nur, wenn sie es dir zeigt. Ohne Programm binden manche Plattformen Shops direkt an. Keiner der Wege bringt von allein Beiträge: Creator posten meist erst mit einem Anlass, etwa einer Kampagne mit Budget.
Stand:
Mit wyrld Boost bringst du dein Budget sofort zu Creatorn, die deine Produkte zeigen, und zahlst nach Ergebnis.
Eigenes Programm und Plattform im Vergleich
| Eigenes Partnerprogramm | Creator-Plattform | |
|---|---|---|
| Einrichtung | Tracking, Teilnahmebedingungen, Produktdaten, Netzwerk oder eigene Software | Teilnahme an deinem Programm oder direkte Anbindung, Produktdaten |
| Creator gewinnen | du sprichst sie an, oder sie bewerben sich | Creator sind dort angemeldet und können deine Produkte auswählen |
| Wie Creator zum Posten kommen | mit einem Anlass wie Produkt, Bonus oder Kampagne; ohne ihn bleiben viele Partner inaktiv | auswählbar heißt nicht gezeigt: Ob sie posten, entscheiden die Creator, meist erst mit einem Anlass wie einer Kampagne mit Budget |
| Freigabe | du prüfst jeden Partner einzeln | du gibst die Plattform frei; welche Creator dabei sind, regelt sie |
| Abrechnung | über das Netzwerk oder, mit eigener Software, durch dich | mit der Plattform, sie zahlt die Creator aus |
| Konditionen | je Partner frei wählbar | für die Plattform, je Creator nur, wenn sie das anbietet |
| Zahlen je Creator | für jeden Partner einzeln | nur, wenn die Plattform sie dir zeigt |
Läuft dein eigenes Programm über ein Affiliate-Netzwerk, zahlt meist das Netzwerk die Partner aus. Mit eigener Software liegen Auszahlung und Partnersuche ganz bei dir. Bei einer Plattform zahlst du nach den Konditionen, die du mit ihr vereinbarst. Wie viel davon bei den einzelnen Creatorn ankommt, regelt die Plattform mit ihnen.
Auf beiden Wegen gilt: Dass Creator deine Produkte finden und auswählen können, bringt noch keine Beiträge. Gerade die Creator, die du dir wünschst, posten meist nicht ohne Anlass. Die eigentliche Arbeit beginnt danach: viele Creator gleichzeitig aktivieren und sehen, wer wirklich verkauft.
Beides zusammen: die Plattform als Partner in deinem Programm
Eine Creator-Plattform kann an deinem bestehenden Partnerprogramm teilnehmen. Du gibst sie einmal frei wie jeden anderen Partner, und Käufe über ihre Creator werden ihr zugeordnet. Die Creator, mit denen du eng zusammenarbeitest, kannst du weiter direkt führen.
Klär vorher, was gilt, wenn ein Creator auf beiden Wegen dabei ist. Welcher Partner einen Kauf bekommt, entscheidet die Zuordnungsregel deines Programms, zum Beispiel der letzte Klick vor dem Kauf. Zahlst du direkten Partnern andere Sätze als der Plattform, sollte jeder Creator wissen, welche Links für ihn gelten. Rabattcodes, die du zusätzlich vergütest, gehören in dieselbe Regel, sonst kann derselbe Kauf zweimal bezahlt werden.
Fünf Fragen, bevor du dich entscheidest
- Hast du schon ein Partnerprogramm? Dann frag zuerst bei Creator-Plattformen nach, ob sie daran teilnehmen können. Tracking und Konditionen stehen schon, das spart den Neuaufbau.
- Wie viele Creator kannst du selbst betreuen? Jeder direkte Partner braucht Kontakt, Freigabe, Konditionen und einen Blick auf die Werbekennzeichnung. Sind es mehr, als dein Team im Monat schafft, kann eine Plattform Anmeldung und Abrechnung der übrigen übernehmen. Zum Posten bringt sie sie damit noch nicht, dafür brauchst du auch dort einen Anlass.
- Wofür willst du zahlen? Klicks lassen sich schon am Link zählen. Für Käufe muss dein Shop jeden Kauf dem richtigen Partner zuordnen, und eine Kennung im Browser zu speichern braucht in der Regel eine Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG).
- Wer zahlt die Creator aus? Mit eigener Software stellst du jeden Monat viele kleine Belege aus, jeden nach dem Steuerstatus des Creators. Über ein Netzwerk oder eine Plattform liegt das meist bei diesen.
- Brauchst du Zahlen je Creator? Für eigene Konditionen oder gezielte Förderung musst du wissen, wer Klicks bringt und wer verkauft. Frag eine Plattform vor dem Start, ob sie dir das zeigt.
Was es heißt, viele Creator selbst abzurechnen
Zahlst du Creator selbst aus, musst du nicht auf ihre Rechnungen warten. Als Leistungsempfänger darfst du selbst abrechnen, wenn das vorher vereinbart wurde (Gutschrift, § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). Widerspricht der Creator dem Dokument, verliert es die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG).
Angenommen, 40 Creator haben im Monat Käufe gebracht, 25 davon sind Kleinunternehmer, 2 sitzen in Österreich. Dann stellst du 40 Gutschriften aus: 25 ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf § 19 UStG, 13 mit Umsatzsteuer und 2, bei denen du die Umsatzsteuer in der Regel selbst schuldest. Auf jede gehören die üblichen Rechnungsangaben, etwa Ausstellungsdatum, Leistung und Entgelt (§ 14 Abs. 4 UStG, für Kleinunternehmer § 34a UStDV). Bei Gutschriften an Creator kommt es außerdem auf diese Punkte an:
- vor der ersten Abrechnung die Vereinbarung, dass du per Gutschrift abrechnest
- vollständigen Namen und Anschrift des Creators
- bei Creatorn in Deutschland die Steuernummer oder USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), bei Kleinunternehmern ersatzweise die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (§ 34a UStDV)
- den Steuerstatus: Bei Kleinunternehmern ist der Umsatz steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG), der Beleg nennt den Betrag in einer Summe und weist auf die Steuerbefreiung hin (§ 34a UStDV)
- den Sitz: Bei Creatorn im Ausland schuldest du als Unternehmer die Umsatzsteuer in der Regel selbst (§ 13b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG, Reverse Charge). Bei Creatorn aus dem EU-Ausland gehören dann deine und ihre USt-IdNr. und die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Gutschrift, ausgestellt bis zum 15. des Folgemonats (§ 14a Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 UStG)
- das Wort „Gutschrift“ auf jedem Beleg (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, für Kleinunternehmer § 34a Satz 1 Nr. 6 UStDV)
So ist es bei wyrld
Mit wyrld Boost bringst du ein Kampagnenbudget zu Creatorn, die deine Produkte in eigenen Videos zeigen, und viele können gleichzeitig mitmachen. Das ist der Anlass, der einem Partnerprogramm allein fehlt. Ausgezahlt wird nach den KPIs, die du vorher festlegst, etwa Käufe, Klicks oder Watchtime, und du bestimmst, in welchen Shops gekauft wird. Kampagnenvideos kennzeichnen die Creator als Werbung. Ob ein Creator mitmacht, entscheidet er selbst, und Teilnehmerzahl, Reichweite oder Umsatz sagt wyrld nicht zu.
Mit dem Brand- und Shop-Abo siehst du, welche Creator deine Produkte zeigen, wer Klicks bringt und, soweit der Shop Käufe meldet, wer verkauft. Für einzelne Creator richtet wyrld eigene Konditionen ein. Angebunden wird dein Shop direkt oder über ein bestehendes Partnerprogramm bei einem der großen Affiliate-Netzwerke. Dort erscheint wyrld als ein einziger Partner, über den Creator deine Produkte in der Regel schon auswählen können. Die Creator rechnet wyrld jeden Monat per Gutschrift ab, die Belege aus dem Beispiel oben stellst du für sie also nicht selbst aus.
Preise für Abo und Boost gibt es auf Anfrage, ebenso ein Gespräch darüber, welcher Einstieg zu deinem Shop passt.
Häufige Fragen.
Lohnt sich ein eigenes Affiliate-Programm für einen kleinen Onlineshop?
Das hängt weniger von der Größe des Shops ab als davon, wie viele Creator du selbst gewinnen und betreuen kannst. Für wenige feste Partner reichen oft direkte Absprachen. Willst du mit vielen Creatorn arbeiten, die du noch nicht kennst, nehmen dir ein Netzwerk oder eine Creator-Plattform meist die Auszahlung ab. Posten werden viele davon aber erst, wenn du ihnen einen Anlass gibst.
Kann eine Creator-Plattform an meinem bestehenden Partnerprogramm teilnehmen?
Ja, wenn die Plattform dort angemeldet ist, wo dein Programm läuft, etwa im selben Affiliate-Netzwerk. Sie meldet sich dann wie ein einzelner Partner an, du gibst sie frei, und Käufe über ihre Creator werden ihr zugeordnet. Welche Creator dahinter stehen und was jeder bringt, siehst du nur, wenn die Plattform es dir zeigt. Frag danach, bevor du sie freigibst.
Muss ich Gutschriften an Creator als E-Rechnung schicken?
Grundsätzlich ja: Die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmern in Deutschland (§ 14 Abs. 2 UStG) gilt laut Bundesfinanzministerium auch für Gutschriften. Papier oder, mit Zustimmung, ein PDF reichen für Umsätze aus 2025 und 2026 nur, wenn die Gutschrift bis 31.12.2026 übermittelt wird (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG), also nicht für die Dezember-Gutschrift im Januar 2027. Ausgenommen sind Gutschriften an Kleinunternehmer und solche bis 250 € (§ 33, § 34a UStDV).
Postet ein Creator meine Produkte, sobald eine Plattform in meinem Programm freigeschaltet ist?
Nicht von allein. Freigeschaltet heißt nur, dass Creator deine Produkte auswählen können. Ob jemand postet, entscheidet jeder Creator selbst, meist erst mit einem Anlass: einem neuen Produkt, einem Bonus oder einer Kampagne mit Budget. Plane deshalb von Anfang an, wie du Creator aktivierst, und prüfe nach ein paar Wochen, wer tatsächlich Klicks und Käufe bringt.
Stand der Angaben:
Quellen
Diese Seite erklärt Wege und Steuerregeln allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was für deinen Shop gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung. Gelesen am :
- Umsatzsteuergesetz: § 14 Ausstellung von Rechnungen
- Umsatzsteuergesetz: § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
- Umsatzsteuergesetz: § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
- Umsatzsteuergesetz: § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- Umsatzsteuergesetz: § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung: § 33 Rechnungen über Kleinbeträge
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung: § 34a Rechnungen von Kleinunternehmern
- Bundesfinanzministerium: Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025
- TDDDG: § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen