Ratgeber · Für Creator: starten und verdienen
Darf ich in einer bezahlten Kooperation auch Affiliate-Links setzen, und wie kennzeichne ich beides?
Ob du in einem Kooperationsbeitrag eigene Affiliate-Links setzen darfst, regelt vor allem dein Vertrag mit der Marke, etwa über Linkvorgaben, Konkurrenzausschluss oder Exklusivität. Steht dazu nichts drin, frag vorher nach. Kennzeichnen musst du beides. Laut Leitfaden der Medienanstalten bekommt der Beitrag „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn, ein Video mit dem Produkt im Mittelpunkt durchgehend „Werbung“, und jeder Affiliate-Link ein Sternchen mit Erläuterung am Link. Die Pflicht folgt unter anderem aus § 5a Abs. 4 UWG und dem Medienstaatsvertrag.
Stand:
Mit wyrld bekommst du einen eigenen Creator-Shop mit Produkten aus 90.000+ Partnershops, die Affiliate-Links legt wyrld für dich an. Für Creator kostenlos.
Welche Klauseln im Vertrag deine Links betreffen
| Klausel | Worum es geht | Was du für Affiliate-Links klärst |
|---|---|---|
| Linkvorgabe oder Tracking-Link | welcher Link im Beitrag steht, etwa mit einer Kennung für die Kampagne | ob daneben eigene Links erlaubt sind, auch zum selben Produkt |
| Konkurrenzausschluss | keine Produkte bestimmter Mitbewerber im Beitrag | welche Marken oder Kategorien gemeint sind |
| Sperrfrist | ein Zeitraum rund um den Beitrag, in dem du keine Mitbewerber zeigst | ob sie auch für Bio, Shop und ältere Beiträge gilt |
| Exklusivität | Zusammenarbeit nur mit dieser Marke in einer Kategorie, für eine bestimmte Zeit | ob Affiliate-Links zu anderen Marken als Zusammenarbeit zählen |
| Freigabe der Inhalte | die Marke sieht den Entwurf vor der Veröffentlichung | ob Links und Hinweise zum Entwurf gehören, den sie freigibt |
| Vergütung | Honorar, Provision oder beides | ob Käufe über deinen Link zur Marke zusätzlich vergütet werden |
Die Tabelle zeigt, worauf du beim Lesen achtest, nicht, ob eine Klausel wirksam ist. Fehlt etwas zu Links, klär es vor der Unterschrift und lass dir die Antwort per E-Mail bestätigen.
Welcher Hinweis an den Beitrag gehört und welcher an den Link
Ein Beitrag, der auf einer Vereinbarung mit einer Marke beruht, ist laut Leitfaden der Medienanstalten (Stand Mai 2025) immer Werbung, ob die Gegenleistung Geld ist oder ein anderer Vorteil. In Bild- und Textbeiträgen steht „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn, in der Caption am besten als erstes Wort, und ist ohne Scrollen oder Ausklappen zu sehen. Steht im Video das Produkt im Mittelpunkt, bleibt „Werbung“ während des ganzen Videos oder der Werbesequenz eingeblendet. Spielt es nur eine Nebenrolle, reicht zu Beginn „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch [Produktname]“. Blendest du im Video aber einen Rabattcode ein oder zeigst, wo es das Produkt gibt, ist die Sequenz laut Leitfaden Werbung und keine Produktplatzierung mehr.
Bei Links trennt der Leitfaden den Link aus der Kooperation vom Affiliate-Link. Ein Link, den du im Rahmen der Kooperation setzt, bekommt „Werbung“ oder „Anzeige“ in unmittelbarer Nähe. Ein Affiliate-Link bekommt ein Sternchen und eine Erläuterung in unmittelbarer Nähe, etwa den Satz, dass du an Käufen über den Link mit einer Provision beteiligt wirst. Den Fall, dass ein Link beides ist, zum Beispiel ein Provisionslink, den dir die Marke für die Kampagne gibt, behandelt der Leitfaden nicht eigens. Mit „Werbung“ und Sternchen samt Erläuterung am Link deckst du beide Empfehlungen ab. Ein Link oder Tag zur Fotografin, die das Bild gemacht hat, braucht ohne Kooperation oder Affiliate-Bezug laut Leitfaden in aller Regel keine Kennzeichnung.
Das „Werbung“ am Anfang des Beitrags erklärt deine Affiliate-Links also nicht mit, und das Sternchen ersetzt nicht die Kennzeichnung des Beitrags. Gesetzlich geht es darum, dass der kommerzielle Zweck erkennbar ist. Nach § 5a Abs. 4 UWG handelt unlauter, wer ihn nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Fehlen des Hinweises geeignet ist, zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sonst nicht getroffen worden wäre. Bei einem Beitrag zugunsten eines fremden Unternehmens wird vermutet, dass du eine Gegenleistung erhältst oder dir versprechen lässt, es sei denn, du machst glaubhaft, dass du keine erhalten hast. Für Bild- und Textbeiträge verlangt § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV, dass Werbung klar erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt ist. Für Videos, etwa auf Instagram oder TikTok, gelten laut Leitfaden die Werberegeln für den Rundfunk. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 DDG muss klar sein, in wessen Auftrag geworben wird. Nenn die Marke also im Beitrag.
Der Bundesgerichtshof hat am 9. September 2021, noch zur alten Fassung des UWG, entschieden (I ZR 90/20): Ein Instagram-Beitrag, für den eine Influencerin vom Hersteller eine Gegenleistung bekommen hatte, war nicht hinreichend deutlich als Werbung gekennzeichnet, und das Verbot war gerechtfertigt. Als geschäftliche Entscheidung nannte das Gericht dabei schon das Anklicken des Links zum Instagram-Profil des Herstellers.
Ein Reel mit Kooperation und Affiliate-Link, Schritt für Schritt
Ein Beispiel mit angenommenen Vertragsdetails. Ersetze in den Vorlagen alles in eckigen Klammern. Den Halbsatz zum Preis schreibst du nur, wenn er für den verlinkten Shop stimmt. Abkürzungen wie „ad“ oder Umschreibungen wie „sponsored by“ reichen laut Leitfaden nicht.
- Angenommen, eine Jackenmarke zahlt dir ein Honorar für ein Reel. Der Vertrag gibt ihren Kampagnenlink vor und schließt für vier Wochen andere Jackenmarken aus. Im Reel trägst du Stiefel einer anderen Marke, die du per Affiliate-Link verlinken willst.
- Vertrag lesen: Der Ausschluss nennt nur Jackenmarken. Ob die Marke Stiefel eines anderen Herstellers in deinem Reel für sie sehen will, klärst du trotzdem vorher und schickst den Entwurf mit allen Links und Hinweisen zur Freigabe.
- Video kennzeichnen: Die Jacke steht im Mittelpunkt, also blendest du „Werbung“ während des ganzen Videos ein. Die Beschreibung beginnt mit „Werbung“ und nennt die Marke.
- Links kennzeichnen: Der Kampagnenlink zur Jacke bekommt „Werbung“ direkt daneben, der Affiliate-Link zu den Stiefeln ein Sternchen und die Erläuterung direkt darunter. Das gilt überall, wo die Links stehen, in der Beschreibung genauso wie auf deiner Link-Seite in der Bio.
- Story mit Link-Sticker: „Werbung“ steht auf jeder Folie, die zur Kooperation gehört. Auf der Folie mit dem Stiefel-Link stehen Sternchen und Erläuterung direkt am Sticker.
Beschreibung oder Link-Seite in der Bio
Werbung | In Kooperation mit @[marke] [Dein Text zum Beitrag] Jacke von @[marke], Werbung: [Kampagnenlink] Stiefel*: [Affiliate-Link] *Affiliate-Link: Kaufst du darüber, bekomme ich eine Provision. Dein Preis bleibt gleich.
Story-Folie mit Link-Sticker
Folie mit der Jacke aus der Kooperation, Sticker zu den Stiefeln. Oben auf der Folie: Werbung | In Kooperation mit @[marke] Am Link-Sticker: Stiefel von [Stiefelmarke]: Affiliate-Link* Direkt darunter: *Kaufst du über diesen Link, bekomme ich eine Provision. Dein Preis bleibt gleich.
So vermeidest du Ärger mit der Marke
- Stell deine Fragen zu Links vor der Zusage. Die Nachricht unten deckt die wichtigsten ab.
- Übernimm Linkvorgaben genau. Tauschst du den Kampagnenlink gegen einen eigenen, fehlen der Marke womöglich die Klicks und Käufe aus deinem Beitrag in ihrer Auswertung.
- Verlink im Kooperationsbeitrag keine Produkte von Mitbewerbern, wenn der Vertrag sie ausschließt. Während einer Sperrfrist schaust du auch in Story-Highlights, Bio und Shop.
- Lass Links und Hinweise nach der Freigabe so, wie die Marke sie gesehen hat. Willst du später einen Link im Kooperationsbeitrag tauschen, sprich es vorher mit der Marke ab.
- Verhandelt dein Management für dich, gib ihm diese Fragen vorher mit, damit die Antworten im Vertrag stehen.
Nachricht an die Marke vor der Zusage
Hallo [Vorname], bevor ich zusage, eine Frage zu den Links: Darf ich im Beitrag und in der Story neben eurem Kampagnenlink eigene Affiliate-Links setzen, etwa zu [Produkt oder Kategorie]? Gilt der Ausschluss von Mitbewerbern auch für meine Bio und meinen Shop, und wenn ja, für welchen Zeitraum? Und bekomme ich für Käufe über einen Affiliate-Link zu eurem Shop zusätzlich Provision, oder ist das mit dem Honorar abgegolten? Den Beitrag kennzeichne ich als Werbung, Affiliate-Links bekommen ein Sternchen mit Erläuterung. Viele Grüße [Name]
So ist es bei wyrld
Für den Kooperationsbeitrag gilt, was dein Vertrag vorgibt. Für das, was du außerhalb der Kooperation empfiehlst, kann dein wyrld-Shop der Link in deiner Bio sein. Du fügst den Link zu einem Produkt aus einem Partnershop ein, wyrld erkennt Marke, Name und Variante, sucht denselben Artikel in über 90.000 Partnershops und legt für jedes gefundene Angebot automatisch den Affiliate-Link an. Bei Netzwerken meldest du dich dafür nicht selbst an. Deine Community sieht die Angebote mit Preis nebeneinander und kauft direkt beim Shop, ohne Aufpreis. Bezahlt wirst du je nach Shop pro Klick, pro Kauf oder beides, abgerechnet am Anfang des Folgemonats per Gutschrift. Die Partnerlinks kennzeichnet wyrld auf den Produktseiten, deine Beiträge kennzeichnest du selbst.
Die Creator-AGB von wyrld verlangen keine Exklusivität. Von wyrld aus sind bezahlte Kooperationen und andere Affiliate-Programme neben deinem Shop also möglich. Verlangt dein Vertrag, dass nur der Shop der Marke verlinkt wird, klär vorher, ob das Produkt aus der Kooperation mit Preisvergleich in deinen wyrld-Shop darf. Eine Grenze setzt § 6 Abs. 2 der Creator-AGB: Lernst du eine Marke über wyrld kennen, führst du die Zusammenarbeit nicht an wyrld vorbei fort, um Provisionen an der Plattform vorbei zu erzielen. Über wyrld Boost bezahlen Marken außerdem Kampagnen, die über viele Creator gleichzeitig laufen, nach KPIs, die sie vorher festlegen. Dort bestimmt die Marke für jede Kampagne, in welchen Shops gekauft wird, und Kampagnenvideos kennzeichnest du als Werbung. Ob du mitmachst, entscheidest du selbst.
Arbeitest du mit einem Management, bekommt es bei wyrld ein eigenes Dashboard, öffnet von dort deinen Shop und pflegt mit dir die Produkte. Verhandelt es für dich eine Kooperation mit Sperrfrist, die auch deinen Shop einschließt, sieht es dort selbst, welche Produkte von Mitbewerbern der Marke verlinkt sind. Den Provisionsanteil, den ihr vereinbart, zieht wyrld bei der Abrechnung von deinem Verdienst ab, und dein Management bekommt eine eigene Gutschrift.
Häufige Fragen.
Reicht „Werbung“ am Anfang, wenn im Beitrag auch Affiliate-Links stehen?
Für die Links nicht. Der Leitfaden der Medienanstalten behandelt Affiliate-Links als eigenen Fall: Der Hinweis gehört in unmittelbare Nähe des Links. „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn kennzeichnet also den Kooperationsbeitrag, jeder Affiliate-Link bekommt zusätzlich ein Sternchen und eine Erläuterung, zum Beispiel: Kaufst du über diesen Link, bekomme ich eine Provision.
Wie kennzeichne ich einen Rabattcode, den mir die Marke gibt?
Laut Leitfaden der Medienanstalten steht „Werbung“ oder „Anzeige“ deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe des Codes. Im Video ist der Hinweis deutlich hörbar oder lesbar, zeitlich oder räumlich direkt beim Code. Setzt du daneben eigene Affiliate-Links, bekommen diese zusätzlich Sternchen und Erläuterung. Ob du das darfst, regelt dein Vertrag mit der Marke.
Muss ich Affiliate-Links zu Produkten kennzeichnen, die nichts mit der Kooperation zu tun haben?
Ja. Für Käufe über einen Affiliate-Link ist dir eine Provision zugesagt, also eine Gegenleistung, ob mit oder ohne Kooperation. Damit verfolgt der Link einen kommerziellen Zweck, den du nach § 5a Abs. 4 UWG kenntlich machst, und laut Leitfaden der Medienanstalten muss der kommerzielle Charakter von Affiliate-Links transparent gemacht werden. Sternchen und Erläuterung gehören also in unmittelbare Nähe jedes dieser Links.
Bekomme ich Provision, wenn ich die Marke aus der Kooperation per Affiliate-Link verlinke?
Das hängt von eurer Absprache und vom Partnerprogramm der Marke ab. Möglich ist ein Honorar plus Provision, genauso aber die Vorgabe, dass nur der Kampagnenlink im Beitrag steht. Klär vor der Unterschrift, ob Käufe über deinen Link zusätzlich vergütet werden, und lass es in den Vertrag schreiben.
Gilt ein Konkurrenzausschluss auch für meine Bio und meinen Shop?
Das hängt vom Wortlaut ab. Eine Klausel kann sich nur auf den Kooperationsbeitrag beziehen, auf einen Zeitraum oder auf alle deine Kanäle. Steht dort nichts zu Bio, Shop oder älteren Beiträgen, nenn der Marke vor der Unterschrift, was dort verlinkt ist, etwa Jacken anderer Marken in deinem Shop, und frag, ob das bleiben kann.
Stand der Angaben:
Quellen
Diese Seite erklärt Kennzeichnung und Vertragsfragen allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in deinem Vertrag wirksam ist, klärst du mit deiner Rechtsberatung. Gelesen am :