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Affiliate-Links oder bezahlte Kooperationen: Was lohnt sich mehr für Creator?

Ein Festhonorar für eine bezahlte Kooperation ist planbar: Du bekommst den vereinbarten Betrag, egal wie viel danach verkauft wird. Mit Affiliate-Links verdienst du je nach Programm an Klicks oder Käufen. Das kann mehr bringen, schwankt aber und sinkt durch Retouren. Entscheidend ist, wie viel über deinen Link gekauft wird: Bei 400 € Honorar oder 10 % Provision liegt der Gleichstand zum Beispiel bei 4.000 € Nettoumsatz. Beides lässt sich auch kombinieren. Kennzeichnen musst du jede Variante.

Stand:

Mit wyrld bekommst du einen eigenen Creator-Shop mit Produkten aus 90.000+ Partnershops, die Affiliate-Links legt wyrld für dich an. Für Creator kostenlos.

Festhonorar, Provision oder beides im Vergleich

FesthonorarProvisionKombination
Bezahlt wirdder vereinbarte BeitragKlicks oder Käufe über deinen Link, je nach Programmein fester Sockel plus Anteil am Ergebnis
PlanbarkeitBetrag steht vorher festschwankt mit dem ErgebnisSockel fest, der Rest schwankt
Wann das Geld kommtnach deiner Rechnung, zum vereinbarten Zahlungszielwie das Programm es regelt, bei manchen erst nach der RückgabefristSockel nach Rechnung, der Rest später
Risiko bei wenig Verkäufenbei der Markebei dirgeteilt
Retourenändern nichtssenken die Kaufprovisionsenken nur den variablen Teil
Kauf woanders, ohne deinen Linkändert nichtsbringt in der Regel keine Provisionnur der Sockel zählt
Nutzungsrechteim Vertrag festlegennur Thema, wenn der Shop deine Inhalte nutzen willim Vertrag festlegen
Passt, wenndie Marke vor allem Reichweite und Inhalte kauftdeine Community kauft, was du zeigstihr das Risiko teilen wollt

Eine Provision kann noch Wochen nach dem Beitrag Geld bringen, solange über deinen Link gekauft wird und das Programm dir die Käufe zuordnet. Ein Festhonorar ist dagegen mit dem vereinbarten Beitrag abgegolten.

Rechenbeispiel: Ab wann die Provision mehr bringt

Behaltener Nettoumsatz400 € fix10 % Provision200 € + 5 %
0 €400 €0 €200 €
1.000 €400 €100 €250 €
4.000 €400 €400 €400 €
8.000 €400 €800 €600 €

Alle Beträge sind Beispiele, keine üblichen Sätze. Deinen eigenen Gleichstand findest du mit einer Rechnung: Honorar geteilt durch Provisionssatz. Zahlt ein Programm zusätzlich pro Klick, sinkt der Umsatz, den du für den Gleichstand brauchst.

  1. Angenommen, eine Marke bietet dir für ein Reel entweder 400 € Festhonorar oder 10 % Provision auf den Nettowert der Käufe über deinen Link.
  2. Gleichstand: 400 € geteilt durch 10 % ergibt 4.000 €. Erst ab diesem Nettoumsatz bringt die Provision mehr als das Honorar.
  3. Nettowert heißt meist ohne Umsatzsteuer und Versand. Bei 19 % Umsatzsteuer müssen dafür mindestens 4.760 € an der Kasse zusammenkommen.
  4. Retouren abziehen: Wer online einkauft, schickt laut einer 2024 veröffentlichten Bitkom-Befragung nach eigener Angabe im Schnitt 11 % der Online-Käufe zurück, in der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren 15 %. Die Befragung zählt Käufe, nicht Euro. Rechnest du die Quoten trotzdem auf den Umsatz um, müssen rund 4.500 € netto bestellt werden, damit 4.000 € bleiben, bei sehr jungem Publikum eher 4.700 €. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das rund 5.350 € bzw. 5.600 € an der Kasse.
  5. Bei einem angenommenen Warenkorb von 50 € netto sind das rund 90 Bestellungen über deinen Link, für ein einziges Reel.
  6. Kombination: 200 € fix plus 5 % Provision erreicht die 400 € ebenfalls bei 4.000 € Nettoumsatz. Darunter bekommst du damit mehr als mit reiner Provision, darüber mehr als mit dem Festhonorar.

So kennzeichnest du Kooperationen und Affiliate-Links

Was du zeigstEmpfehlung der MedienanstaltenWo
Bild- oder Textbeitrag aus einer Kooperation„Werbung“ oder „Anzeige“, deutlich lesbarzu Beginn des Beitrags
Video aus einer Kooperation, Produkt in der HauptrolleEinblendung „Werbung“ oder „Werbevideo“, deutlich lesbarwährend des ganzen Videos oder der Werbesequenz
Link zur Marke aus dieser Kooperation„Werbung“ oder „Anzeige“in unmittelbarer Nähe des Links
Affiliate-Link aus einem Partnerprogramm, ohne Absprache mit der MarkeSternchen (*) und Erläuterungin unmittelbarer Nähe des Links
Rabattcode„Werbung“ oder „Anzeige“in unmittelbarer Nähe des Codes

Ob Honorar oder Provision: Nach § 5a Abs. 4 UWG musst du den kommerziellen Zweck eines Beitrags kenntlich machen, wenn er sich nicht schon unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Fehlen des Hinweises geeignet ist, deine Community zu einer geschäftlichen Entscheidung zu bewegen, die sie sonst nicht getroffen hätte. Bei einem Beitrag für ein fremdes Unternehmen fehlt er laut Gesetz, wenn du weder ein Entgelt noch eine ähnliche Gegenleistung erhältst oder dir versprechen lässt. Das Versprechen zählt also mit, etwa eine Provision, die dir für spätere Käufe zugesagt ist. Das Gesetz vermutet, dass du eine Gegenleistung erhalten hast oder sie dir versprochen ist, es sei denn, du machst glaubhaft, dass du keine erhalten hast.

Laut Leitfaden der Medienanstalten ist ein Beitrag, der auf einer Vereinbarung mit einer Marke beruht, immer Werbung, auch wenn die Gegenleistung kein Geld, sondern ein anderer Vorteil ist. Eine mit der Marke vereinbarte Provision nennt der Leitfaden nicht eigens. Sie ist aber Geld, das dir die Marke für den Beitrag zusagt, und § 5a Abs. 4 UWG zählt eine versprochene Gegenleistung ausdrücklich mit. Spielt das Produkt im Video nur eine Nebenrolle, genügt laut Leitfaden ein Hinweis wie „Unterstützt durch Produktplatzierung“ zu Beginn. Abkürzungen wie „ad“ reichen laut Leitfaden nicht.

Steuer und Künstlersozialabgabe: was gleich ist und was nicht

FesthonorarProvision
Einnahmen bei regelmäßiger TätigkeitBetriebseinnahmeBetriebseinnahme
Kleinunternehmergrenzezählt mit, soweit in Deutschland steuerbarzählt mit, soweit in Deutschland steuerbar
Belegmeist deine RechnungRechnung oder Gutschrift, je nach Programm
Künstlersozialabgabekann für die Marke anfallen, 2026: 4,9 %laut Künstlersozialkasse nicht auf Affiliate-Provision, bei bestelltem Beitrag unklar

Verdienst du regelmäßig als Creator Geld, geht das Finanzamt laut hessischer Finanzverwaltung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus. Zu den Betriebseinnahmen zählt dann beides: Geld für Platzierungen, Posts oder Stories ebenso wie Provisionen aus Verkäufen über deine Links. Für die Kleinunternehmergrenzen nach § 19 Abs. 1 UStG, 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, zählt dein Gesamtumsatz, egal aus welchem Modell er stammt. Gemeint ist die Summe deiner in Deutschland steuerbaren Umsätze, gerechnet nach den Entgelten, die du tatsächlich erhalten hast, und abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze (§ 19 Abs. 2 und § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Leistungen an Unternehmen im Ausland können deshalb anders zu behandeln sein.

Für ein Honorar schreibst du in der Regel selbst die Rechnung. Eine Gutschrift der Marke gilt nur dann als Rechnung, wenn ihr das vorher vereinbart habt (§ 14 Abs. 2 UStG).

Bei der Künstlersozialabgabe können sich die Modelle unterscheiden. Diese Abgabe zahlen abgabepflichtige Unternehmen an die Künstlersozialkasse, wenn sie selbständige Künstler oder Publizisten bezahlen. Laut Künstlersozialkasse gehört das Entgelt für Werbung mit selbst erstellten Fotos, Videos oder Texten zur Bemessungsgrundlage, Provisionen aus einer Affiliate-Kooperation dagegen nicht: Dort werde das Einbetten von Affiliate-Links bezahlt, keine künstlerische oder publizistische Leistung. Ist die Marke abgabepflichtig, zahlt sie die Abgabe zusätzlich und darf sie dir nicht vom Honorar abziehen. Bei 400 € Honorar wären das 2026 zum Beispiel 19,60 € für die Marke. Ob die Ausnahme auch für eine Provision gilt, die die Marke für einen bei dir bestellten Beitrag zahlt, etwa das Reel im Rechenbeispiel, sagt die Künstlersozialkasse nicht. Das klärt die Marke mit ihrer Steuerberatung.

Diese Fragen klärst du vor der Zusage

  • Welche Leistung genau: wie viele Beiträge, welche Formate, bis wann, mit oder ohne Freigabe durch die Marke?
  • Worauf wird die Provision berechnet: netto oder brutto, mit oder ohne Versand, nach Retouren und Stornos?
  • Woran wird dir ein Kauf zugeordnet, über deinen Link oder einen Rabattcode, und wie lange nach dem Klick zählt ein Kauf noch?
  • Siehst du Klicks und Käufe selbst, oder bekommst du nur eine Meldung der Marke?
  • Wann wird ausgezahlt, und wer stellt die Rechnung oder Gutschrift aus?
  • Will die Marke deine Fotos oder Videos selbst nutzen, etwa für Anzeigen? Dann gehören Art, Dauer und Gebiet der Nutzung in den Vertrag. Sind die Nutzungsarten nicht einzeln genannt, entscheidet der Vertragszweck, wie weit die Rechte reichen (§ 31 Abs. 5 UrhG).
  • Verlangt die Marke Exklusivität, und wenn ja, für welche Produkte und wie lange?

So ist es bei wyrld

Bei wyrld verdienst du an Affiliate-Links über deinen eigenen Shop. Er ersetzt keine Kooperation: Die Creator-AGB verlangen keine Exklusivität, du kannst den Shop neben bezahlten Kooperationen und anderen Programmen nutzen. Eine Exklusivitätsklausel in einem Markenvertrag gilt davon unabhängig. Du fügst den Link zu einem Produkt ein, das du selbst nutzt. wyrld erkennt Marke, Name und Variante, sucht denselben Artikel in über 90.000 Partnershops und legt für jedes gefundene Angebot den Affiliate-Link an, bei einem Netzwerk meldest du dich nicht selbst an. Verdient wird je nach Shop pro Klick (CPC), pro Kauf (CPA) oder beides. Bei Shops, die pro Klick zahlen, kannst du auch dann verdienen, wenn nach dem Klick niemand kauft.

Findet wyrld ein Produkt in mehreren Partnershops, sieht deine Community die Angebote mit Preis nebeneinander und kauft direkt beim Shop, ohne Aufpreis. Das günstigste Neuangebot trägt „Bester Preis“. Auch ein Kauf in einem anderen Shop aus dem Vergleich zählt für deinen Shop. Abgerechnet wird am Anfang des Folgemonats per Gutschrift, eine Rechnung schreibst du dafür nicht. Kaufprovisionen werden ausgezahlt, sobald der Shop bzw. das Partnerprogramm sie an wyrld gezahlt hat. Provisioniert wird der Nettowert nach Retouren und Stornos.

Neben Honorar und Provision gibt es über wyrld Boost eine weitere Form der Bezahlung: Eine Marke bucht eine Kampagne mit einem Budget, viele Creator machen gleichzeitig mit, und ausgezahlt wird nach vorher festgelegten KPIs wie Käufen, Klicks oder Reichweite. Ob du bei einer Kampagne mitmachst, entscheidest du selbst. Arbeitest du mit einem Management, bekommt es ein eigenes Dashboard, pflegt deinen Shop mit dir und sieht dieselben Zahlen. Einen vereinbarten Provisionsanteil zwischen 0 und 100 % zieht wyrld von deinem Verdienst ab, dein Management bekommt dafür eine eigene Gutschrift. Für Creator ist wyrld kostenlos. Für die Kennzeichnung deiner Beiträge, auch von Kampagnenvideos, bist du selbst verantwortlich.

FAQ

Häufige Fragen.

Kann ich bei einer bezahlten Kooperation zusätzlich meinen Affiliate-Link setzen?

Ob das geht, regelt dein Vertrag mit der Marke, etwa eine Exklusivitätsklausel. Frag vorher nach und lass es schriftlich festhalten. Laut Leitfaden der Medienanstalten kennzeichnest du den Beitrag dann mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn, im Video bei Hauptrolle des Produkts mit einer Dauereinblendung „Werbung“. Ein mit der Marke abgesprochener Link bekommt ebenfalls „Werbung“ oder „Anzeige“ direkt am Link, nicht nur ein Sternchen.

Lohnt sich eine Kooperation nur auf Provision?

Rechne vorher den Gleichstand: das Honorar, das du sonst verlangen würdest, geteilt durch den Provisionssatz. Bei 300 € und 10 % wären das zum Beispiel 3.000 € Nettoumsatz über deinen Link. Kommst du mit deinen bisherigen Klicks und Käufen nicht in die Nähe, frag nach einem festen Sockel. Will die Marke deine Fotos oder Videos selbst nutzen, etwa für Anzeigen, ist das eine zusätzliche Leistung mit eigenem Preis.

Bekomme ich Provision, wenn meine Community das Produkt woanders kauft?

In der Regel nicht. Ein Partnerprogramm vergütet Käufe in seinem Shop, die es dir über deinen Link oder Rabattcode zuordnet. Laut einer Bitkom-Befragung von 2022 ist der günstigste Preis für 65 % der Online-Shopper in Deutschland ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Shops. Bei wyrld stehen in deinem Shop die Angebote, die wyrld in den Partnershops findet, mit Preis nebeneinander. Ein Kauf bei einem davon zählt für deinen Shop.

Muss ich eine Kooperation nur auf Provision auch als Werbung kennzeichnen?

Ja. Eine zugesagte Provision ist Geld für den Beitrag, und § 5a Abs. 4 UWG zählt eine versprochene Gegenleistung ausdrücklich mit. Für einen mit der Marke vereinbarten Beitrag sieht der Leitfaden der Medienanstalten „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn vor, im Video eine Einblendung „Werbung“ über das ganze Video, wenn das Produkt die Hauptrolle spielt. Ein Sternchen deckt nach der Matrix des Leitfadens nur den Affiliate-Link ab, nicht den vereinbarten Beitrag.

Zählen Honorare und Provisionen beide zur Kleinunternehmergrenze?

Ja, soweit sie in Deutschland steuerbar sind. Für die Grenzen nach § 19 Abs. 1 UStG, 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, zählt dein Gesamtumsatz, Honorare ebenso wie Provisionen. Im ersten Jahr gilt laut hessischer Finanzverwaltung die Grenze von 25.000 €. Was für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Wie lange nach meinem Beitrag bekomme ich noch Provision?

Solange über deinen Link gekauft wird, kann Provision entstehen, auch Wochen nach dem Beitrag. Für den einzelnen Kauf zählt aber meist nur eine feste Frist nach dem Klick, oft Cookie-Laufzeit genannt. Wie lang sie ist, legt das jeweilige Programm fest. Frag vor der Zusage danach, denn für einen Kauf nach Ablauf gibt es in der Regel keine Provision.

Stand der Angaben:

Quellen

Passende Fragen.

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