Ratgeber · Für Shops und Marken

Wie schreibe ich Influencer für eine Kooperation an?

Nimm für jeden Creator den Kontakt, der in der Bio für Anfragen steht, etwa eine E-Mail-Adresse oder ein Management, und schreib einzeln. Sag am Anfang, warum genau dieser Creator passt, was du anbietest (Produkt, Honorar, Provision), was du erwartest und bis wann, und dass der Beitrag als Werbung gekennzeichnet wird, wie es bei einer Gegenleistung Pflicht ist. Rechne damit, dass viele Anfragen unbeantwortet bleiben. Einzeln anzuschreiben klappt für eine Handvoll Creator, für fünfzig kaum.

Stand:

Mit wyrld Boost bringst du dein Budget sofort zu Creatorn, die deine Produkte zeigen, und zahlst nach Ergebnis.

Was in die erste Nachricht gehört

PunktWas du schreibstWarum
Anlasswelcher Beitrag dir aufgefallen istzeigt, dass es keine Rundmail ist
AbsenderMarke, dein Name, deine Rollezeigt, wer fragt und für wen
AngebotProdukt, Honorar, Provision oder eine Mischunglässt sich sofort einschätzen
UmfangFormat, Anzahl, Zeitraum oder ausdrücklich keine Pflichtverhindert spätere Missverständnisse
Freigabeob du Inhalte vorab sehen willständert Zeitplan und Aufwand
Nutzungsrechteob du den Beitrag selbst nutzen willst, etwa für Anzeigenkann den Preis verändern
Kennzeichnungder Beitrag wird als Werbung gekennzeichnetPflicht bei Gegenleistung, § 5a Abs. 4 UWG
Nächster SchrittFrage nach Interesse, Media Kit oder Preisenmacht die Antwort leicht
  • Lass einen fertigen Vertrag im Anhang weg, solange nicht klar ist, ob überhaupt Interesse besteht.
  • Setz keine Fristen wie „bis morgen“, wenn die Kampagne erst in sechs Wochen startet.
  • Verlang keine Exklusivität, ohne zu sagen, für wie lange und für welche Marken sie gelten soll.
  • Lies die Vorlage vor dem Senden noch einmal: Der Name des letzten Creators darin fällt sofort auf.
  • Wirkt ein Creator minderjährig, bezieh die Eltern ein: Einen Vertrag, der zu einer Leistung verpflichtet, können Minderjährige in der Regel nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam schließen (§§ 107, 108 BGB).

Vorlagen zum Kopieren

Ersetze alles in eckigen Klammern. Der erste Satz nach der Begrüßung entscheidet, ob die Nachricht nach Vorlage klingt: Nenn dort einen echten Beitrag mit Datum oder Detail, nicht nur „deinen tollen Content“. Das Media Kit, nach dem einige Vorlagen fragen, ist die Übersicht eines Creators mit Reichweite, Zielgruppe und Preisen.

Für Geschäftsbriefe von Kaufleuten „gleichviel welcher Form“ an einen bestimmten Empfänger verlangen § 37a HGB und, bei einer GmbH, § 35a GmbHG Pflichtangaben, etwa Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer, bei der GmbH auch alle Geschäftsführer. Die Signatur der E-Mail-Vorlage hat dafür Platzhalter. Verschickst du eine der anderen Vorlagen als E-Mail, gehören die Angaben auch dorthin.

Die Vorlage für ein Produkt zum Testen deckt nur die erste Anfrage ab. Was danach beim Versand zählt, also Adresse und Datenschutz, Begleitkarte, Kennzeichnung und die steuerliche 50-Euro-Grenze für Geschenke, steht im Ratgeber zu PR-Paketen.

Erste Direktnachricht (DM), kurz

Hi [Vorname],

ich bin [Name] von [Marke]. Dein Reel zu [Thema] vom [Datum] hat uns gefallen, vor allem [konkretes Detail].

Wir würden dir gern [Produkt] schicken und dich für [Format, z. B. ein Reel und drei Story-Slides] im [Monat] bezahlen. Der Beitrag wird als Werbung gekennzeichnet.

Hast du Interesse? Dann schick mir gern dein Media Kit oder deine Preise an [E-Mail].

Viele Grüße
[Name], [Rolle] bei [Marke]

E-Mail mit Provisionsangebot

Betreff: Kooperation mit [Marke]: [Produkt] auf Provision

Hallo [Vorname],

ich bin [Name] und kümmere mich bei [Marke] um Kooperationen mit Creatorn. Du zeigst seit [Zeitraum] regelmäßig [Thema], zuletzt [konkreter Beitrag]. Das passt gut zu [Produkt oder Kollektion].

Unser Angebot:
- [Produkt] zum Behalten
- [X] % Provision auf Käufe über deinen Link, Cookie-Laufzeit [z. B. 30 Tage]
- Abrechnung [monatlich] über [Partnerprogramm oder direkt]

Eine Posting-Pflicht gibt es nicht. Wenn du das Produkt zeigst, kennzeichne bitte den Link als Affiliate-Link und den Beitrag als Werbung.

Wenn das für dich passt, schicke ich dir die Details. Wenn nicht, ist eine kurze Absage völlig in Ordnung.

Viele Grüße
[Name]
[Firma mit Rechtsform], [Sitz], [Registergericht und Nummer], [bei GmbH: Geschäftsführung], [Telefon]

Produkt zum Testen, ohne Posting-Pflicht

Hi [Vorname],

wir haben [Produkt] gerade neu herausgebracht und dabei an dich gedacht, weil [konkreter Grund].

Magst du es testen? Du musst nichts posten, und wir fragen auch nicht nach. Wenn es dir gefällt und du es zeigst, kennzeichne den Beitrag bitte als Werbung, denn das Produkt kommt von uns.

Wenn du magst, schick mir eine Adresse, an die wir es senden dürfen. Wir nutzen sie nur für diesen Versand.

Viele Grüße
[Name] von [Marke]

Nachfassen nach etwa einer Woche

Hi [Vorname],

ich melde mich noch einmal kurz wegen meiner Nachricht vom [Datum] zu [Produkt]. Falls es gerade nicht passt, ist das völlig okay, dann schreibe ich nicht noch einmal.

Viele Grüße
[Name] von [Marke]

Freundliche Absage nach einem Angebot

Hallo [Vorname],

danke für dein Angebot und das Media Kit. Für [Kampagne] passt es diesmal nicht, weil [Budget, Zeitraum oder Thema]. Wir würden dich gern bei [nächster Anlass] wieder fragen, wenn das für dich in Ordnung ist.

Viele Grüße
[Name] von [Marke]

Darfst du Creator einfach per E-Mail anschreiben?

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist Werbung per elektronischer Post ohne „vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten“ stets eine unzumutbare Belästigung. Die Ausnahme in Abs. 3 betrifft nur Werbung an Kundschaft, deren Adresse ein Unternehmen beim Verkauf bekommen hat, für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Zu einer Kooperationsanfrage passt sie in der Regel nicht. Für Telefonanrufe unterscheidet das Gesetz zwischen Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern, für E-Mails nicht. Die Regel gilt also auch gegenüber Creatorn mit Gewerbe.

Auch eine Anfrage, mit der ein Unternehmen eine Leistung einkaufen will, zählt der Bundesgerichtshof grundsätzlich zur Werbung, ausdrücklich auch gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Im entschiedenen Fall bot ein Unternehmen einem Sportverein per E-Mail 5 Euro für jede Anmeldung über ein Werbebanner auf dessen Website an (Urteil vom 17. Juli 2008, I ZR 197/05, noch zur früheren Fassung von § 7). Das ähnelt einem Provisionsangebot an Creator. Dass der Verein eine E-Mail-Adresse auf seiner Website angegeben hatte, war laut Urteil keine Einwilligung. Ob eine Adresse, die ein Creator ausdrücklich für Kooperationsanfragen nennt, als Einwilligung genügt, lässt sich nicht pauschal sagen.

Schreib deshalb nur an den Kontakt, den der Creator selbst für Anfragen nennt, und jede Nachricht einzeln. Trag niemanden ohne Einwilligung in Newsletter oder Verteiler ein und verschick keine Rundmails an gekaufte Adresslisten. Für Direktnachrichten in sozialen Netzwerken ist dieselbe Zurückhaltung angebracht. Auch eine Nachfass-Mail ist wieder eine E-Mail, für die dieselbe Frage gilt.

Drei weitere Punkte aus § 7 UWG betreffen Marken besonders. Werbung an jemanden, der sie erkennbar nicht wünscht, ist ebenfalls eine unzumutbare Belästigung (Abs. 1 Satz 2): Steht in einer Bio „keine Kooperationsanfragen“ oder kam schon eine Absage, schreibst du nicht. Schreibt eine Agentur im Auftrag einer Marke, darf die Identität des Auftraggebers nicht verschleiert oder verheimlicht werden (Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a). Und eine werbliche Nachricht braucht eine gültige Adresse, an die man schreiben kann, um keine weiteren Nachrichten zu bekommen (Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c).

Womit du nach dem Senden rechnen solltest

Viele Anfragen bleiben unbeantwortet, gerade bei Creatorn mit großer Community, die laufend Angebote bekommen. Antwortet ein Management, kommt oft zuerst eine Preisliste statt einer Zusage. Ein Produkt ohne Posting-Pflicht oder eine reine Provision ist für viele Creator kein Grund für einen eigenen Beitrag. Brauchst du einen festen Beitrag zu einem bestimmten Termin, biete ein Honorar und nenne Format und Datum.

Eine Handvoll Creator lässt sich von Hand betreuen. Bei 20 oder 50 gleichzeitig wird daraus eine eigene Aufgabe: Antworten nachhalten, Konditionen festhalten, jeden Beitrag auf die Kennzeichnung prüfen und am Ende auswerten, wer wirklich verkauft hat. Auch ein Partnerprogramm löst das nicht allein: Es macht deine Produkte auswählbar, gezeigt werden sie dadurch noch nicht.

Nach der Zusage: die nächsten Schritte

  1. Konditionen schriftlich festhalten: Leistung, Termine, Vergütung, Freigabe, Nutzungsrechte und Kennzeichnung.
  2. Briefing schicken: Ziel, Produkt, Kernaussagen, Tabus, Links und Zeitraum.
  3. Produkt versenden. Die Adresse nutzt du nur für diesen Versand.
  4. Entwurf ansehen, wenn ihr eine Freigabe vereinbart habt, und auf die Kennzeichnung achten.
  5. Ergebnis messen, etwa Klicks und Käufe über den Link oder den Rabattcode.
  6. Abrechnen: per Rechnung des Creators oder per Gutschrift, wenn ihr das vorher vereinbart habt (§ 14 Abs. 2 UStG).

So ist es bei wyrld

Mit wyrld Boost schreibst du nicht jeden Creator einzeln an, sondern bringst ein Kampagnenbudget zu Creatorn, die deine Produkte zeigen. Viele können gleichzeitig mitmachen, in eigenen Videos und in ihren Shops. Du legst Produkte, Zeitraum und die KPIs fest, nach denen ausgezahlt wird, also Kennzahlen wie Käufe oder Klicks, und bestimmst, in welchen Shops gekauft wird. Kampagnenvideos kennzeichnen die Creator als Werbung. Ob sie mitmachen, entscheiden sie selbst, wie viele es werden, steht vorher also nicht fest.

Willst du gezielt einzelne Creator ansprechen, zeigt dir das Brand- und Shop-Abo, welche Creator deine Produkte schon zeigen, wer Klicks bringt und wer verkauft. So weißt du schon vor der ersten Nachricht, wer dein Produkt bereits von sich aus empfiehlt. Mit diesen Creatorn richtet wyrld eigene Konditionen ein oder plant mit dir eine Boost-Kampagne.

Angebunden werden deine Produkte über ein bestehendes Partnerprogramm bei einem der großen Affiliate-Netzwerke, über das Creator sie in der Regel schon heute auswählen können, oder direkt mit wyrld. Ob für dich zuerst die Anbindung, das Abo oder eine Boost-Kampagne passt, klärt wyrld gern mit dir in einem Termin. Preise für Abo und Boost gibt es auf Anfrage.

FAQ

Häufige Fragen.

Darf ich Influencer per E-Mail für eine Kooperation anschreiben?

Werbung per E-Mail ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung, auch gegenüber Unternehmen. Auch Anfragen, mit denen ein Unternehmen eine Leistung einkaufen will, zählt der Bundesgerichtshof grundsätzlich zur Werbung (I ZR 197/05). Offen ist vor allem die Einwilligung. Schreib nur an die Adresse, die der Creator für Anfragen nennt, verschick keine Rundmails und kläre Zweifel mit einer Rechtsberatung.

DM oder E-Mail: Wie erreiche ich Influencer am besten?

Über den Weg, der in der Bio für Anfragen genannt ist. Steht in der Bio eine E-Mail-Adresse oder ein Management, nimm diesen Weg. Eine kurze DM passt zum ersten Kontakt, einzeln und persönlich, nicht als Serie an viele Konten. Angebote mit Zahlen und Bedingungen schickst du besser per E-Mail, weil sie sich dort weiterleiten und ablegen lassen.

Was biete ich Influencern an, wenn ich kein Budget für ein Honorar habe?

Sag es offen und biete an, was du hast: das Produkt zum Behalten, eine Provision auf Käufe über einen Affiliate-Link oder einen Rabattcode. Rechne damit, dass viele Creator dafür keinen eigenen Beitrag machen. Auch ein geschenktes Produkt kann laut Leitfaden der Medienanstalten ein kommerzieller Anreiz sein. Beeinflusst es die Motivation für den Beitrag, ist er Werbung und wird gekennzeichnet.

Wie oft sollte ich nachfassen, wenn keine Antwort kommt?

Einmal, etwa eine Woche nach der ersten Nachricht, kurz und mit Bezug darauf. Bleibt es still, lass es dabei. Nach einer Absage oder einem Hinweis wie „keine Anfragen“ in der Bio schreibst du nicht noch einmal: Werbung, obwohl erkennbar ist, dass sie nicht gewünscht ist, nennt § 7 Abs. 1 Satz 2 UWG ausdrücklich als unzumutbare Belästigung.

Sollte ich in der ersten Nachricht schon die Vergütung nennen?

Ja, zumindest die Art: Honorar, Provision, Produkt oder eine Mischung. Dann lässt sich sofort sagen, ob es passt. Hast du noch keinen festen Betrag, frag nach Media Kit und Preisen und nenn dazu Format und Zeitraum, damit die Angebote vergleichbar werden.

Stand der Angaben:

Quellen

Passende Fragen.

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