Ratgeber · Für Shops und Marken

Was regle ich mit Creatorn, bevor ich nach Ergebnis bezahle? Checkliste zum Kopieren

Bevor du Creator nach Ergebnis bezahlst, legt ihr schriftlich fest, was als Ergebnis zählt, wer misst und wie viele Tage nach dem Klick ein Kauf noch zugeordnet wird. Dazu kommen die Grundlage der Provision (mit oder ohne Umsatzsteuer, vor oder nach Retouren und Stornos), ab wann ein Kauf bestätigt ist, Zahlungstermin, Gutschrift oder Rechnung, ein Deckel, die Kennzeichnung als Werbung, erlaubte Shops und Codes sowie Laufzeit und Kündigung. Ob Creator dann wirklich posten, regeln die Konditionen allein nicht.

Stand:

Mit wyrld Boost bringst du dein Budget sofort zu Creatorn, die deine Produkte zeigen, und zahlst nach Ergebnis.

Die Checkliste zum Kopieren

Geh die Fragen mit dem Creator oder dem Management durch und schreib die Antworten in eure Vereinbarung. Läuft die Vergütung über dein Partnerprogramm, beantworten dessen Bedingungen einen Teil schon. Prüf dann, ob sie zu dieser Kampagne passen, und ergänz den Rest. Die Kennzeichnung in Punkt 6 folgt den Empfehlungen im Leitfaden der Medienanstalten, Stand Mai 2025. Die Liste hilft, nichts zu vergessen, einen Vertrag ersetzt sie nicht.

Checkliste für eine Vergütung nach Ergebnis

Konditionen für [Kampagne] mit [Creator oder Management], Stand [Datum]

1. Was als Ergebnis zählt
[ ] Wofür zahlen wir: Käufe, Klicks, Aufrufe, Watchtime oder Reichweite? Wenn mehreres, wie wird es zusammengerechnet?
[ ] Zählt ein Kauf ab Bestellung, ab Zahlung oder erst, wenn die Rückgabefrist vorbei ist?
[ ] Zählen nur Erstbestellungen oder alle Käufe?
[ ] Welche Produkte sind ausgenommen, etwa Geschenkkarten oder reduzierte Ware?

2. Wer misst
[ ] Welche Zahl gilt, wenn Partnerprogramm, Shop und Creator verschiedene Werte zeigen?
[ ] Wie viele Tage nach dem Klick wird ein Kauf noch zugeordnet?
[ ] Was gilt, wenn vor dem Kauf auch ein anderer Partner oder eine Anzeige geklickt wurde?
[ ] Zählen Käufe mit dem Rabattcode auch ohne Klick auf den Link?
[ ] Zählen Käufe in der App oder im Laden?

3. Worauf die Provision gerechnet wird
[ ] Mit oder ohne Umsatzsteuer?
[ ] Mit oder ohne Versandkosten, vor oder nach Rabatten?
[ ] Was passiert bei Retouren, Teilretouren, Umtausch und Stornos?
[ ] Ab wann gilt ein Kauf als bestätigt, zum Beispiel [Zahl] Tage nach Lieferung?

4. Abrechnung und Zahlung
[ ] Wie oft wird abgerechnet: monatlich oder nach Kampagnenende?
[ ] Bis wann wird gezahlt, und ab welchem Tag läuft die Frist?
[ ] Stellen wir eine Gutschrift aus, oder schreibt der Creator eine Rechnung?
[ ] Ist der Creator umsatzsteuerpflichtig, Kleinunternehmer oder im Ausland ansässig? Steuernummer oder USt-IdNr.?
[ ] Auf welches Konto wird gezahlt?

5. Budget, Deckel und Anreiz
[ ] Gibt es einen Höchstbetrag je Creator, je Monat oder für die ganze Kampagne?
[ ] Was passiert, wenn er erreicht ist?
[ ] Gibt es zusätzlich ein Fixum, das auch ohne Verkäufe gezahlt wird, oder einen Bonus ab einer Schwelle?

6. Kennzeichnung und Inhalt
[ ] Wie wird der Beitrag gekennzeichnet: „Werbung“ oder „Anzeige“ als erstes Wort der Caption, ein Hinweis auf jedem Story-Slide, im Video mit dem Produkt im Mittelpunkt eine Einblendung „Werbung“ während des ganzen Videos oder der Werbesequenz?
[ ] Was steht an Links und Codes: „Werbung“ oder „Anzeige“ direkt daneben, bei Affiliate-Links zusätzlich * mit Erläuterung?
[ ] Sehen wir den Beitrag vor der Veröffentlichung, und wie schnell melden wir uns?
[ ] Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlt, und bis wann wird korrigiert?
[ ] Welche Aussagen über das Produkt sind tabu?

7. Links, Codes und Shops
[ ] Wohin führen die Links: unser Onlineshop, Handelspartner, Amazon?
[ ] Wo darf der Rabattcode geteilt werden, auch auf Gutscheinseiten?
[ ] Darf der Creator Suchanzeigen auf unseren Markennamen schalten?
[ ] Welche Bedingungen hat der Code: Laufzeit, Mindestbestellwert, Ausnahmen?

8. Rechte, Laufzeit und Ende
[ ] Dürfen wir Beiträge weiterverwenden, etwa als Anzeige? Wenn ja: wo, wie lange, gegen welche Vergütung?
[ ] Gibt es Exklusivität für eine Produktkategorie, und wie lange?
[ ] Wie lange läuft die Vereinbarung, und mit welcher Frist kann gekündigt werden?
[ ] Werden Käufe über alte Links nach dem Ende noch vergütet, und wie lange?

Mail an den Creator vor dem Start

Betreff: [Kampagne]: Konditionen zum Abstimmen

Hi [Name],

bevor es losgeht, möchten wir die Konditionen einmal schriftlich festhalten. Unser Vorschlag:

1. Wir zahlen [Satz oder Betrag] für [Käufe, Klicks, Watchtime oder Reichweite], gezählt über [Quelle]. [Dazu kommen [Betrag] fest je Beitrag.]
2. Ein Kauf zählt, wenn er bis [Zahl] Tage nach dem Klick auf deinen Link eingeht.
3. Grundlage ist der [Warenwert ohne Umsatzsteuer und Versand, nach Rabatten, Retouren und Stornos].
4. Bestätigt ist ein Kauf [Zahl] Tage nach Lieferung. Wir rechnen [monatlich] per [Gutschrift oder Rechnung] ab und zahlen bis [Frist].
5. Höchstens [Betrag] je [Monat oder Kampagne].
6. Kennzeichnung: „Werbung“ als erstes Wort der Caption und auf jedem Story-Slide, im Video als Einblendung über die ganze Länge, „Werbung“ direkt am Link und beim Code, an Affiliate-Links zusätzlich * mit kurzem Hinweis.
7. Die Links gehen auf [Shop]. Dein Code [Code] ist für deine eigenen Kanäle gedacht.
8. Läuft bis [Datum]. Käufe über deine Links zählen danach noch [Zahl] Tage.

Für die Abrechnung brauchen wir noch deinen steuerlichen Status (umsatzsteuerpflichtig, Kleinunternehmer oder im Ausland), deine Steuernummer oder USt-IdNr. und deine Anschrift.

Passt das für dich, oder sollen wir etwas ändern?

Viele Grüße
[Name]

Gute Konditionen bringen noch keine Beiträge

Die Checkliste regelt, wie du bezahlst. Ob jemand postet, regelt sie nicht. Ein Partnerprogramm oder eine Plattform, auf der Creator deine Produkte auswählen können, bringt von allein keine Reichweite. Viele Partner eines Programms werden nie aktiv, und gerade die Creator, die du dir wünschst, posten selten ohne Anlass. Bei einer reinen Kaufprovision tragen sie zudem das Risiko: Verkauft ein Beitrag nichts, war die Arbeit unbezahlt.

Das eigentliche Problem liegt deshalb woanders: Creator aktivieren, viele im selben Zeitraum, und danach sehen, wer wirklich verkauft. In den Konditionen helfen dabei die Punkte, die einen Anlass geben, etwa ein fester Zeitraum, ein Budget, ein Fixum oder ein Bonus ab einer Schwelle (Punkt 5). Wertest du danach je Creator aus, wer verkauft hat, weißt du, mit wem sich die nächste Runde lohnt.

Wo es später Streit gibt

PunktStreit, zum BeispielWas ihr vorher festlegt
ErgebnisShop meldet 40 Bestellungen, bezahlt wurden 34ab welchem Status ein Kauf zählt
MessquelleLink-Tool zeigt mehr Klicks als das Partnerprogrammwelche Zahl im Zweifel gilt
ZuordnungKauf am neunten Tag nach dem Klick, gezählt werden siebenTage ab Klick, Regel bei mehreren Partnern
GrundlageCreator rechnet mit 119 €, du mit 100 €Umsatzsteuer, Versand, Rabatte
RetourenProvision ist gezahlt, die Ware kommt zurückBestätigung nach Frist oder Verrechnung
ZahlungCreator wartet aufs Geld, du auf eine RechnungGutschrift oder Rechnung, Termin
DeckelBudget nach zehn Tagen aufgebrauchtHöchstbetrag und was danach gilt
RabattcodeCode taucht auf einer Gutscheinseite aufwo der Code geteilt werden darf
KennzeichnungBeitrag ohne „Werbung“ onlineWortlaut, Ort, Frist zur Korrektur
InhalteMarke schaltet das Video als AnzeigeNutzungsrechte eigens vereinbaren
EndeKäufe über alte Links nach der Kampagneob und wie lange sie zählen

Eine Bestellung, vier mögliche Provisionen

GrundlageBetragProvision bei 10 %
Warenwert mit Umsatzsteuer, vor Rabatt119,00 €11,90 €
Bestellsumme nach Rabatt, mit Umsatzsteuer und Versand112,00 €11,20 €
Warenwert ohne Umsatzsteuer, nach Rabatt90,00 €9,00 €
wie oben, nach Retoure eines Artikels45,00 €4,50 €

Angenommen, jemand bestellt über den Link eines Creators zwei Artikel zu je 59,50 € inklusive 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG), löst einen Rabattcode über 10 % ein, zahlt 4,90 € Versand und schickt später einen Artikel zurück. Auch der Provisionssatz von 10 % ist nur ein Beispiel. Je nach Grundlage zahlst du für denselben Kauf zwischen 4,50 € und 11,90 € Provision.

Ob der zweite Artikel zurückkommt, steht erst Wochen später fest. Wer online als Verbraucherin oder Verbraucher bestellt, kann in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware widerrufen und hat ab dem Widerruf weitere 14 Tage, um sie abzuschicken (§ 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2 und 3, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 357 Abs. 1 BGB). Kommt das Paket am 3. November 2026 an und widerruft jemand am letzten Tag der Frist, kann die Ware noch am 1. Dezember auf den Weg gehen (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1 BGB).

Zahlst du nur auf behaltene Ware, braucht die Vereinbarung deshalb einen Tag, ab dem ein Kauf als bestätigt gilt. Gibst du freiwillig länger Rückgabe, schreib die längere Frist dazu. Bei manchen Waren besteht gar kein Widerrufsrecht, etwa bei versiegelten Hygieneartikeln, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die Regel kann also je Produktgruppe verschieden ausfallen.

Watchtime und Reichweite: was als Nachweis gilt

Klicks und Käufe kommen aus Links, Partnerprogramm und Shop. Watchtime, Aufrufe und Reichweite stehen meist nur in der Statistik des Creators. Zahlst du danach, legt vorher fest, wie der Nachweis aussieht.

  1. Schreib die Kennzahl so in die Vereinbarung, wie sie in der App heißt, und nenn den Beitrag, für den sie gilt. Aufrufe, Reichweite und Watchtime sind verschiedene Zahlen, „Views“ allein ist zu ungenau.
  2. Leg einen Stichtag fest, etwa sieben Tage nach Veröffentlichung oder das Ende der Kampagne. Die Zahlen können weiter wachsen, solange der Beitrag online ist, und ohne Stichtag liest jede Seite zu einem anderen Zeitpunkt ab.
  3. Leg das Format fest: ein Screenshot der Statistik, auf dem Konto, Beitrag, Datum und Kennzahl zu sehen sind, oder eine kurze Bildschirmaufnahme vom Profil bis zur Zahl. Bei mehreren Beiträgen hilft eine Tabelle mit dem Link zu jedem Beitrag.
  4. Klär, ob Reichweite mitzählt, die entsteht, wenn der Beitrag zusätzlich als bezahlte Anzeige läuft, und wer diese Anzeige bezahlt.
  5. Setz eine Frist für die Nachweise und schreib dazu, was gilt, wenn sie fehlen oder ein Beitrag vor dem Stichtag gelöscht wird.
  6. Heb Nachweise, Abrechnung und Screenshots der veröffentlichten Beiträge zusammen auf. So kannst du später zeigen, wofür gezahlt wurde.

Gutschrift oder Rechnung: was in die Vereinbarung gehört

Zahlst du Creator direkt, legt die Vereinbarung fest, wer abrechnet. Bei einer Vergütung nach Ergebnis stehen die bestätigten Käufe in deinem System, deshalb bietet sich oft eine Gutschrift an: eine Rechnung, die deine Firma als Leistungsempfänger selbst ausstellt. Das geht nur, wenn ihr es vorher vereinbart habt (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG), und die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Creator widerspricht (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG). In die Konditionen gehören deshalb die Abrede zur Gutschrift, der steuerliche Status und die Angaben für den Beleg, darunter Name, Anschrift und Steuernummer oder USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG, bei Kleinunternehmern § 34a Satz 1 Nr. 1 und 2 UStDV).

Status und Sitz des Creators entscheiden über Form und Inhalt der Gutschrift. Sitzen deine Firma und ein umsatzsteuerpflichtiger Creator beide in Deutschland, muss die Gutschrift grundsätzlich eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format sein (§ 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Die Übergangsregeln dafür enden Ende 2026, in manchen Fällen Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Bei Kleinunternehmern ist der Umsatz steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Gutschrift weist dann keine Umsatzsteuer aus, sondern einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, und darf auf Papier oder, wenn der Creator zustimmt, als PDF kommen (§ 34a UStDV, § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG). Sitzt der Creator im Ausland, schuldet in der Regel deine Firma die Umsatzsteuer. Das nennt man Reverse Charge, also Umkehr der Steuerschuld (§ 3a Abs. 2, § 13b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG).

Beim Zahlungsziel setzt das Gesetz Grenzen. Eine Frist von mehr als 60 Tagen nach Empfang der Leistung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Creator nicht grob unbillig ist; kommt danach eine Rechnung, zählt die Frist ab ihrem Zugang (§ 271a Abs. 1 BGB). Nutzt du dieselben vorformulierten Konditionen für viele Creator, sind das in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Dann gilt im Zweifel schon eine Frist von mehr als 30 Tagen als unangemessen lang, auch wenn die Creator Unternehmer sind (§ 308 Nr. 1a, § 310 Abs. 1 BGB). Läuft die Vergütung über ein Partnerprogramm, steht in dessen Bedingungen, wer mit den Creatorn abrechnet.

So ist es bei wyrld

Mit wyrld Boost bringst du dein Budget sofort zu Creatorn, die deine Produkte zeigen. Du legst Budget, Produkte, Zeitraum und KPIs fest, zum Beispiel Käufe, Klicks, Watchtime oder Reichweite, und viele Creator können gleichzeitig mitmachen. Ob und wie viele dabei sind, entscheiden die Creator selbst. Wie der Pool verteilt wird, legst du vor dem Start mit wyrld fest. Klicks misst wyrld über die Links, Käufe melden die Shops, Watchtime und Reichweite laden die Creator aus ihren Statistiken hoch (Punkte 1 und 2 der Checkliste). Du bestimmst, wo gekauft wird (Punkt 7), und Kampagnenvideos für Boost kennzeichnen die Creator als Werbung (Punkt 6).

Mit dem Brand- und Shop-Abo siehst du jeden Tag, welche Creator deine Produkte zeigen und wer wirklich verkauft. Mit diesen Creatorn richtet wyrld eigene Konditionen ein, etwa eigene Provisionssätze oder Boni (Punkt 5), oder plant mit dir eine Boost-Kampagne.

Läuft dein Partnerprogramm über eines der großen Affiliate-Netzwerke, können Creator deine Produkte auf wyrld in der Regel schon heute auswählen. Im Programm erscheint wyrld dann als ein einziger Partner. Ohne Programm sprichst du mit wyrld direkt über eine Anbindung. Du vergütest nach deinen Konditionen pro Klick, pro Kauf oder beides, und mit den Creatorn rechnet wyrld selbst ab, am Anfang des Folgemonats per Gutschrift (Punkt 4). Provisioniert wird für die Creator der Nettowert eines Kaufs, nach Abzug von Umsatzsteuer, Versand, Rabatten sowie Retouren und Stornos (Punkt 3). Ob Anbindung, Abo oder Boost: Was zu deiner Marke passt, besprichst du mit wyrld, die Preise für Abo und Boost gibt es auf Anfrage.

FAQ

Häufige Fragen.

Welche Konditionen geben Creatorn einen Grund, über meine Produkte zu posten?

Vor allem die, die mehr bieten als eine reine Provision. Eine Provision zahlt nur, wenn verkauft wird, das Risiko liegt also beim Creator, und gefragte Creator posten selten ohne Anlass. Einen Anlass geben etwa ein fester Zeitraum mit Budget, ein Fixum je Beitrag oder ein Bonus ab einer Schwelle (Punkt 5 der Checkliste). Wertest du danach je Creator aus, wer verkauft hat, weißt du, mit wem du weitermachst.

Wie lange sollte ein Kauf nach dem Klick dem Creator zugeordnet werden?

Das legt ihr selbst fest. Läuft die Vergütung über ein Partnerprogramm, gilt die Frist aus dessen Bedingungen. Rechnest du direkt ab, schau auf dein Sortiment: Je länger deine Kundschaft vor dem Kauf überlegt, desto mehr Käufe fallen bei einer kurzen Frist heraus. Schreib die Zahl der Tage ab Klick und die Regel für mehrere beteiligte Partner in die Vereinbarung.

Was tun, wenn Shop, Partnerprogramm und Creator verschiedene Verkaufszahlen haben?

Leg vor dem Start fest, welche Quelle im Zweifel gilt, und schick mit jeder Abrechnung eine Liste der gezählten Käufe mit Datum und Nettowert, ohne Namen oder Adressen der Kundschaft. Abweichungen können von Retouren, von der Zuordnungsfrist oder davon kommen, ob nach Klick- oder Bestelldatum gezählt wird.

Was passiert, wenn ein Creator der Gutschrift widerspricht?

Dann verliert sie die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG). Klärt, was nicht stimmt, und rechnet neu ab, etwa mit einer korrigierten Gutschrift oder einer Rechnung des Creators. Damit es selten so weit kommt, schick mit jeder Gutschrift die Liste der gezählten Käufe mit und vereinbart vorher, wie ihr Abweichungen klärt.

Darf ich Videos von Creatorn als Anzeige schalten, wenn ich nur Provision zahle?

Verlass dich nicht darauf. Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt der gemeinsame Vertragszweck, wie weit ein Nutzungsrecht reicht (§ 31 Abs. 5 UrhG). Geht es in eurer Vereinbarung nur um Beiträge auf dem Kanal des Creators, deckt sie Anzeigen auf deinem Konto womöglich nicht ab. Regle Kanäle, Dauer und Vergütung eigens und klär, ob Musik oder andere Personen im Video vorkommen.

Gehört die Werbekennzeichnung in die Konditionen oder nur ins Briefing?

Am besten in beide. Wer für einen Beitrag ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhält oder sich versprechen lässt, muss den kommerziellen Zweck kenntlich machen, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Die Konditionen regeln die Pflicht und die Folgen von Fehlern, das Briefing zeigt, wie. Gilt der Creator als Beauftragter deines Unternehmens, besteht der Unterlassungsanspruch auch gegen dessen Inhaber (§ 8 Abs. 2 UWG).

Stand der Angaben:

Quellen

Diese Seite erklärt Rechts- und Steuerfragen allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Was für eure Vereinbarung gilt, klärst du mit deiner Rechts- oder Steuerberatung. Gelesen am :

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