Ratgeber · Für Shops und Marken
Muss ich für Influencer-Kooperationen Künstlersozialabgabe zahlen?
Ja, wenn du einem selbständigen Creator ein Honorar für Werbung mit selbst erstellten Fotos, Videos oder Texten zahlst. Laut Künstlersozialkasse (KSK) gehört es zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe: 4,9 % für 2026, 5,0 % für 2027. Als Marke, die für sich selbst wirbt, bist du abgabepflichtig, wenn die Entgelte für deine Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten im Kalenderjahr zusammen 1.000 Euro übersteigen. Provisionen aus einer Affiliate-Kooperation und Zahlungen an die GmbH eines Creators zählen laut KSK nicht mit.
Stand:
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Was die Künstlersozialkasse zu Influencern sagt
Die KSK beantwortet die Frage in ihren FAQ für Unternehmen (Frage 24) ausdrücklich. Wirbt ein Influencer mit selbst erstellten Werbefotos, Werbevideos oder Werbetexten für dich oder deine Produkte, ist das Entgelt dafür abgabepflichtig. In ihrem Katalog künstlerischer und publizistischer Tätigkeiten führt die KSK Influencer mit genau diesen Leistungen auf.
Für Provisionen aus einer Affiliate-Kooperation gilt das laut KSK nicht. Creator werden dabei nicht unmittelbar für eine künstlerische oder publizistische Leistung bezahlt, sondern für die „Zurverfügungstellung von Werbemöglichkeiten in sozialen Medien“, also das Einbetten von Affiliate-Links. Ob das auch für eine Provision gilt, die an einen eigens bestellten Beitrag gekoppelt ist, sagt die KSK nicht.
Die Abgabe zahlt das Unternehmen, nicht der Creator. Ob der Creator selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist, spielt keine Rolle (§ 25 Abs. 1 KSVG). Aus der Abgabe und einem Zuschuss des Bundes trägt die KSK die zweite Beitragshälfte der versicherten Künstler und Publizisten.
Welche Zahlungen mitzählen
| Zahlung | zählt mit | laut |
|---|---|---|
| Honorar für Posts, Reels oder Storys mit eigenen Fotos, Videos, Texten | ja | KSK-FAQ, Frage 24 |
| Provision aus einer Affiliate-Kooperation (Links) | nein | KSK-FAQ, Frage 24 |
| Provision auf Käufe aus einem bestellten Beitrag | offen | KSK-FAQ sagt dazu nichts |
| Nutzungsrechte am Content (Buy-out) | ja | KSK-Checkliste Eigenwerber |
| erstattete Nebenkosten, etwa Material oder Assistenz | ja | KSK, Bemessungsgrundlage |
| gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer | nein | § 25 Abs. 2 KSVG |
| Reisekosten im Rahmen der steuerlichen Grenzen | nein | KSK, Bemessungsgrundlage |
| Zahlung an ein Einzelunternehmen oder eine GbR | ja | KSK-Checkliste Eigenwerber |
| Zahlung an eine GmbH oder UG, die im eigenen Namen handelt | nein | KSK, Bemessungsgrundlage; Checkliste Eigenwerber |
Stehen Honorar und Provision im selben Vertrag, gehört das Honorar laut KSK zur Bemessungsgrundlage. Ob die Ausnahme auch eine Provision auf Käufe aus genau den bestellten Beiträgen erfasst, sagt die KSK nicht. Zum Entgelt zählt nach § 25 Abs. 2 KSVG alles, was du aufwendest, um ein Werk zu erhalten oder zu nutzen. Getrennt ausgewiesene Beträge helfen bei den Aufzeichnungen nach § 28 KSVG, über die Einordnung entscheiden sie allein nicht. Solche Mischverträge klärst du vorab mit der KSK oder deiner Steuerberatung.
Was dich ein Honorar von 5.000 Euro zusätzlich kostet
| Jahr | Abgabesatz |
|---|---|
| 2023 | 5,0 % |
| 2024 | 5,0 % |
| 2025 | 5,0 % |
| 2026 | 4,9 % |
| 2027 | 5,0 % |
Den Satz legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr per Verordnung für das folgende Jahr fest, in der Regel bis zum 30. September (§ 26 Abs. 5 KSVG). Er gilt für die Entgelte, die du im jeweiligen Kalenderjahr zahlst.
- Angenommen, deine Marke zahlt 2026 einer Creatorin 5.000 Euro netto für drei Reels, die sie selbst dreht. Auf ihrer Rechnung stehen zusätzlich 950 Euro Umsatzsteuer, gesondert ausgewiesen.
- Die Umsatzsteuer zählt nicht mit (§ 25 Abs. 2 KSVG). Bemessungsgrundlage sind 5.000 Euro. Weil das mehr als 1.000 Euro sind, bist du als Eigenwerber abgabepflichtig.
- Abgabe für 2026: 5.000 Euro × 4,9 % = 245 Euro. Fiele dieselbe Zahlung ins Jahr 2027, wären es bei 5,0 % genau 250 Euro.
- Bekommt dieselbe Creatorin außerdem 5.000 Euro Provision aus deinem Partnerprogramm für Käufe über Links in ihrem Shop, unabhängig von den Reels, kommt laut KSK nichts dazu: 0 Euro. Hängt die Provision dagegen an Käufen aus den bestellten Reels, sagt die KSK nicht, ob die Ausnahme greift.
- Die 5.000 Euro meldest du bis 31. März 2027. Daraus ergeben sich die monatlichen Vorauszahlungen ab März 2027. Warst du das ganze Jahr 2026 abgabepflichtig, zählt ein Zwölftel mit dem Satz für 2027: 416,67 Euro × 5,0 % = 20,83 Euro. Weil das nicht über 40 Euro liegt, entfällt die Vorauszahlung (§ 27 Abs. 3 KSVG). Bestand die Pflicht 2026 nur in einigen Monaten, wird durch die Zahl dieser Monate geteilt statt durch zwölf (§ 27 Abs. 4 KSVG). Bei drei Monaten wären es 83,33 Euro im Monat.
Ab wann du abgabepflichtig bist und was dann ansteht
- Als Marke, die für sich selbst wirbt, bist du Eigenwerber: abgabepflichtig, wenn die Entgelte für deine Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten im Kalenderjahr zusammen mehr als 1.000 Euro ausmachen (§ 24 Abs. 2 KSVG). 2025 lag die Grenze bei 700 Euro, bis 2024 bei 450 Euro.
- In die Grenze zählen alle solchen Aufträge, also auch Werbefotos, Texte oder Webdesign, nicht nur Influencer.
- Agenturen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte machen, sind typische Verwerter (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 KSVG). Für sie gibt es laut KSK keine Bagatellgrenze.
- Anmelden musst du dich selbst, mit dem Anmelde- und Erhebungsbogen der KSK. Sie prüft die Abgabepflicht und stellt sie gegebenenfalls per Bescheid fest.
- Bis 31. März meldest du die Entgelte des Vorjahres (§ 27 Abs. 1 KSVG).
- Monatliche Vorauszahlungen sind bis zum 10. des Folgemonats fällig. Sie entfallen, wenn der Betrag 40 Euro nicht übersteigt (§ 27 Abs. 2 und 3 KSVG).
- Über alle Entgelte führst du fortlaufend Aufzeichnungen und bewahrst sie mindestens fünf Jahre auf (§ 28 KSVG). KSK und Deutsche Rentenversicherung können sie bei Prüfungen anfordern.
Wenn ein Management den Vertrag schließt
Entscheidend ist, wer den Vertrag mit dem Creator schließt. Schließt ein Management im Namen des Creators ab, etwa mit „vertreten durch …“ im Vertrag, kommt der Vertrag direkt zwischen dir und dem Creator zustande. Bist du abgabepflichtig, meldest du das ganze Honorar, laut KSK samt dem Teil, der als Provision an das Management geht. Bist du es nicht, zahlt das Management die Abgabe, wenn es selbst nach § 24 Abs. 1 KSVG abgabepflichtig ist (§ 25 Abs. 3 KSVG).
Kauft eine Agentur die Leistung dagegen im eigenen Namen ein und verkauft sie dir weiter, zum Beispiel als Full-Service-Kampagne, ist sie dein Vertragspartner. Ist sie eine GmbH oder UG, gehört deine Zahlung an sie laut KSK nicht zur Bemessungsgrundlage. Was die Agentur an die Creator zahlt, meldet sie dann selbst, wenn sie abgabepflichtig ist. Ist sie es nicht, zählen diese Zahlungen laut KSK bei dir mit, sofern du abgabepflichtig bist (§ 25 Abs. 1 Satz 2 KSVG). Agenturen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte sowie Künstleragenturen und Künstlermanager zählt die KSK zu den typischen Verwertern.
Wer die Abgabe zahlt, lässt sich nicht per Vertrag verschieben. Solche Klauseln gelten laut KSK nicht gegenüber der Künstlersozialkasse. Sie rät zu klaren Verträgen, etwa mit der Abgabenummer des abgabepflichtigen Vertragspartners im Vertrag. Bist du abgabepflichtig, ist das deine Nummer. Dann sieht das Management, dass die Abgabe bei dir anfällt und nicht bei ihm.
So ist es bei wyrld
Mit wyrld Boost bringst du ein Kampagnenbudget zu Creatorn, die deine Produkte zeigen. Du legst Produkte, Zeitraum und die KPIs fest, nach denen ausgezahlt wird, zum Beispiel Käufe, Klicks, Watchtime oder Reichweite, und bestimmst, in welchen Shops gekauft wird. Viele Creator können gleichzeitig mitmachen. Ob sie dabei sind, entscheidet jeder selbst. Kampagnenvideos kennzeichnen die Creator als Werbung. Zu Kampagnenbudgets, die nach KPIs verteilt werden, äußert sich die KSK nicht. Wie eine Boost-Kampagne bei der Künstlersozialabgabe einzuordnen ist, klärst du vor dem Start mit deiner Steuerberatung oder direkt bei der Künstlersozialkasse.
Mit dem Brand- und Shop-Abo siehst du jeden Tag, welche Creator deine Produkte zeigen und wer wirklich verkauft, und mit diesen Creatorn richtet wyrld eigene Konditionen ein. Läuft dein Partnerprogramm über eines der großen Affiliate-Netzwerke, erscheint wyrld dort als ein einziger Partner. Du vergütest Klicks, Käufe oder beides nach deinen Konditionen, ohne mit einzelnen Creatorn Honorare für Beiträge zu vereinbaren.
Dass Creator deine Produkte über dein Partnerprogramm in der Regel schon auswählen können, bringt allein noch keine Beiträge: Gerade die Creator, die du gern hättest, posten selten ohne Anlass. Schwer ist, viele gleichzeitig zum Posten zu bringen und danach zu sehen, wer verkauft. Angebunden wird über dein bestehendes Partnerprogramm oder direkt, Preise für Abo und Boost gibt es auf Anfrage. Ob Anbindung, Abo oder Boost: Was zu deiner Marke passt, besprichst du mit wyrld.
Häufige Fragen.
Muss ich Künstlersozialabgabe zahlen, wenn der Influencer nicht in der KSK versichert ist?
Ja. Die Abgabe fällt auf Entgelte an selbständige Künstler und Publizisten an, auch wenn diese selbst nicht versicherungspflichtig sind (§ 25 Abs. 1 KSVG). Laut KSK gilt das auch für Creator, die nur nebenbei posten, etwa Studierende oder Angestellte, und unabhängig davon, ob das Finanzamt sie als Gewerbe einstuft.
Gilt die Künstlersozialabgabe auch für Influencer aus dem Ausland?
Ja. Laut KSK besteht die Abgabepflicht auch, wenn der Creator im Ausland wohnt oder dort arbeitet. Die Checkliste der KSK für Eigenwerber nennt dazu eine Bedingung: Eine Nutzung der Leistung in Deutschland darf nicht ausgeschlossen sein.
Darf ich die Künstlersozialabgabe vom Honorar des Influencers abziehen?
Nein. Laut KSK dürfen Unternehmen die Abgabe weder vom Entgelt abziehen noch deshalb ein niedrigeres Honorar vereinbaren. Solche Vereinbarungen verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und sind von Anfang an nichtig. Die Abgabe ist ein Kostenpunkt der Marke.
Zählt es, wenn ich einen Influencer nur mit Produkten bezahle?
Das kann sein. Zum Entgelt gehören laut KSK auch Sachleistungen, nicht nur Geld. Bekommt ein Creator ein Produkt als Gegenleistung für einen Beitrag mit eigenen Fotos oder Videos, kann dessen Wert zur Bemessungsgrundlage gehören. Wie du ihn ansetzt, klärst du mit der KSK oder deiner Steuerberatung.
Was passiert, wenn ich Influencer bezahlt, aber nie Künstlersozialabgabe gezahlt habe?
Anmelden musst du dich laut KSK selbst. Prüfen KSK oder Deutsche Rentenversicherung dein Unternehmen, können sie die Abgabe nachfordern. Meldest du trotz Aufforderung nicht, schätzt die KSK deine Entgelte (§ 27 Abs. 1 KSVG). Wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig oder nicht richtig meldet, handelt ordnungswidrig, die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 36 KSVG). Auf verspätete Zahlungen erhebt die KSK 1 % Säumniszuschlag im Monat.
Gilt das auch für UGC-Videos, die ich nur in meinen Anzeigen nutze?
Den Begriff UGC (User-generated Content) nennt die KSK nicht. In ihrem Katalog führt sie aber Filmemacher, Werbefotografen und Influencer mit Werbevideos. Werbefotos zählen laut ihrer Checkliste für Eigenwerber unabhängig vom künstlerischen Anspruch, wenn sie für Werbung entstehen. Ob die Videos eines selbständigen Creators für deine Anzeigen dazugehören, klärst du im Zweifel mit der KSK.
Stand der Angaben:
Quellen
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob du abgabepflichtig bist, prüft die Künstlersozialkasse nach deiner Anmeldung und stellt es gegebenenfalls per Bescheid fest. Was für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung oder direkt bei der Künstlersozialkasse. Gelesen am :
- Künstlersozialkasse: FAQ Unternehmen und Verwerter (Fragen 1, 11, 12, 14 und 24)
- Künstlersozialkasse: Künstlersozialabgabe und Abgabesätze
- Künstlersozialkasse: Wer ist abgabepflichtig
- Künstlersozialkasse: Bemessungsgrundlage
- Künstlersozialkasse: Pflichten Unternehmer und Verwerter
- Künstlersozialkasse: Checkliste Eigenwerber, Stand 02.2025 (PDF)
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 6, künstlerische und publizistische Tätigkeiten, Stand 09.2026 (PDF)
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 27, Vermittlung und Vertretung, Stand 01.2026 (PDF)
- Künstlersozialversicherungsgesetz, § 24 (abgabepflichtige Unternehmer)
- Künstlersozialversicherungsgesetz, § 25 (Bemessungsgrundlage)
- Künstlersozialversicherungsgesetz, § 26 (Abgabesatz)
- Künstlersozialversicherungsgesetz, § 27 (Meldung und Vorauszahlung)
- Künstlersozialversicherungsgesetz, § 28 (Aufzeichnungen)
- Künstlersozialversicherungsgesetz, § 36 (Bußgeld)